Vermittler-, gesellschafts-, handelsrechtliche Pflichtmitteilungen und unternehmensrelevante Informationen und Downloads für für Interessenten und Mandanten der bvm Unternehmensgruppe sowie Besucher dieser Seiten


Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen der bvm-Unternehmensgruppe zum Download

Gesetzliche Erstinformation der bvm Unternehmensgruppe: bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH und bvm Finanz GmbH & Co KG (vormals bvm Versicherungsmakler GmbH & Co. KG)

Unternehmensleitlinie 

Maklervertrag (Booklet) als Muster

Datenschutzinformation mit Einwilligung


Pflichtmitteilungen

(Berufs-)Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vergütung

Beteiligungen/Sonstiges

Beschwerdestellen/Ombudsmann - Beschwerde-Management bei bvm etc.

Erklärung zum Zahlungsverkehr und weitere wichtige Hinweise

Transparenzverordnung (TVO) und weitere Fakten zu Transparenz bei bvm

Gesellschafts- und handelsrechtliche Mitteilungen

Vermittlung von Kapitalanlagen, Honorarberatung, Vermögensverwaltung


Die Inhalte dieser Seite besitzen nur Gültigkeit im Zusammenhang mit den Unternehmensangaben im Impressum. Die bvm Seiten richten sich ausschließlich an Unternehmen und an die Inhaber / Entscheidungsträger der Unternehmen in dieser Funktion. Die Inhalte dieser Seiten sind ausdrücklich nicht für den privaten Endverbraucher bestimmt.

Postanschrift

  • bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH oder
  • bvm Finanz GmbH & Co KG

Postfach 1140, 76858 Herxheim

Verwaltung und Besuchsanschrift beider Firmen:

Gewerbepark West 13,
76863 Herxheim

 I. Pflichtmitteilungen der bvm Unternehmensgruppe

der bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH und der bvm Finanz GmbH & Co KG

 1. Behördliche Genehmigungen und Registrierungen

a. § 34d GewO Erlaubnis zur unabhängigen Versicherungsvermittlung als Versicherungsmakler
durch IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen
i. V. mit § 11 a GewO Registrierung im Vermittlerregister vom 09.08.2007.
REGISTRIERUNGSNUMMER D-FIDN-0WAMP-71 durch IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen

b. § 34 f GewO Erlaubnis zur unabhängigen Kapitalanlagenvermittlung als Finanzmakler für alle Produktklassen (1-3)
durch Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim
i. V. mit § 11 a Abs. 1 GewO , Registrierung im Vermittlerregister vom 21.05.2013
REGISTRIERUNGSNUMMER D-F-149-NEI1-21 durch IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen

c. Die gesetzl. vorgeschriebene Erstinformation / unsere juristische Visitenkarte
Alle Pflichtangaben auf einem Blatt - hier herunterladen: Gesetzliche Erstinformation

d. Compliance - Unternehmensleitlinien:
bvm schließt sich dem Verhaltenskodex der INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. an. Darüber hinaus gibt sich bvm eine eigene Compliance und Unternehmensrichtlinie. Diese finden Sie hier.

 2. (Berufs-) Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

Sämtliche Versicherungsbestätigungen zu den Pflichtversicherungssummen liegen vor. Genehmigungen zur Ausübung der Tätigkeiten zu I.1.a,b werden nur erteilt, wenn und solange eine Versicherung gegen Vermögensschäden in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe besteht. Ohne diesen Nachweis keine Zulassung zu diesen Tätigkeiten, Entzug bedeutet sofortiges Tätigkeitsverbot. bvm hat darüber hinaus seit Jahren zusätzlich freiwillige Summenerhöhungen und Deckungserweiterungen über die gesetzliche Mindesthöhe hinaus in seiner Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vereinbart. Die Versicherung besteht bei der ERGO AG (ehem. Victoria Versicherung AG), mit der führende Spezialversicherer in diesem Segment. Gerne geben wir Mandanten und Personen mit berechtigtem Interesse Einblick in die Dokumente.

 3. Beteiligungen von / an Versicherungsunternehmen / sonstige Beteiligungsverhältnisse

  • Keines der auf dieser Seite genannten Maklerunternehmen hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Kein Versicherungsunternehmen hält eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem der auf dieser Seite genannten Maklerunternehmen.
  • Beteiligungen an der bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH werden gehalten von:
    a. Peter J. O. Bartz b. Karin I. Bartz
    beide Geschäftsführer der bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH
    beide mit Wohnsitz: Am Kirchweg 9 76863 Herxheimweyher
    beide Geschäftsführer sind einzel vertretungsberechtigt u. v. Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit
  • keine weiteren beteiligten Personen, Organisationen oder Unternehmen
  • Kommanditisten der KG (bvm Finanz GmbH & Co KG)
  • Andreas A. Adamek, Kommanditist, Prokurist
    Einzelvertretungsberechtigung für die KG, Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB
    Wohnsitz: Dornfelder Weg 4 67098 Bad Dürkheim
    sowie weitere passive Kommanditisten (nicht tätig, nicht veröffentlicht)

 3.1 Vergütung

Mandanteninformation zur Vergütung

Information zu den Vergütungsvarianten nach § 34 d und f der GewO

I. Maklervertrag (Versicherungen, §34 d GewO):

Die Vergütung des Maklers kann nach den Wünschen des Mandanten wahlweise erfolgen durch
1. Zuwendungen (Courtagen, Provisionen) von Versicherern / Anbietern
2. Vergütung ausschließlich durch den Mandanten
3. eine Kombination aus b. und c.  
Im Falle von 2. und 3. erfolgt die Vergütung durch den Mandanten auf der Grundlage einer dann zu erstellenden Vergütungsvereinbarung   

II. Vereinbarung zu §34 f GewO (Finanzanlagenvermittlung)
Die Vergütung des Vermittlers kann nach den Wünschen des Mandanten wahlweise erfolgen durch
1. Zuwendungen von Dritten (Anbietern)
2. Vergütung ausschließlich durch den Mandanten
3. eine Kombination aus b. und c.  
Im Falle von 2. und 3. erfolgt die Vergütung durch den Mandanten auf der Grundlage einer dann zu erstellenden Vergütungsvereinbarung   

 4. Beschwerdestellen / Ombudsmann / außergerichtliche Streitbeilegung /Vermittlerregister / Ordnungsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Postfach 1253 53002 Bonn (weitere Informationen unter: www.bafin.de [auch Stichwort: Ombudsleute])
Versicherungsombudsmann e.V.
Prof. Dr. Günther Hirsch Postfach 08 06 22 10006 Berlin (weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Dr. Helmut Müller Postfach 06 02 22 10052 Berlin (weitere Informationen unter : www.pkv-ombudsmann.de)

Versicherungsvermittlerregister: http://www.vermittlerregister.info

Führung des Vermittlerregisters: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29 10178 Berlin Tel: 0180 6 00 58 50 Festnetzpreis 0,20 €/Anruf;
Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf
Registereinsicht im Internet: http://www.vermittlerregister.info
Vermittlerregister für Kapitalanlagenvermittler: http://www.vermittlerregister.info

Genehmigungs- / Registrierungsbehörde für Genehmigungen nach §34f Abs.1 1,2 u.3 GewO
Genehmigung: Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim b. Landau
Registrierung: IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen

Genehmigungs- / Registrierungsbehörde für Genehmigungen nach §34d GewO
Genehmigung und Registrierung: IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen
Genehmigungsbehörde für Genehmigungen nach §34c GewO
Genehmigung: Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim b. Landau

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Beschwerdemanagement bei bvm:

Beschwerdemanagement

Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sie können dazu die oben genannten Adress- und Kontaktdaten verwenden. Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.

Ihre Kontaktmail: beschwerde (at) bvm - makler . de

 5. Erklärung zum Zahlungsverkehr und wichtige Hinweise, Zahlung der Versicherungsprämien durch den Mandanten, Schadenszahlungen von Versicherern

Die pünktliche / fristgerechte Zahlung der Versicherungsprämien /- Beiträge ist eine "Kardinalpflicht" des Versicherungsnehmers. Fristüberschreitungen können zu schwerwiegenden Folgen wie zum Verlust des Versicherungsschutzes oder zu nicht versicherten Zeiträumen führen.

Kein Prämien- / Beitragsinkasso durch bvm:

Die Unternehmen der bvm Unternehmensgruppe führen keinerlei Prämien- / Beitragsinkasso für Versicherer durch, da wir als Makler im Gegensatz zum Versicherungsvertreter der Interessensphäre der Versicherungsnehmer zugeordnet sind. Die Zahlung der Prämie an die Versicherer sollte haftungsbefreiend für den Mandanten (soweit Deckung auf dem Konto) per Einzugsermächtigung durch den Versicherer erfolgen. Überweisung durch den Versicherungsnehmer als Zahlungsart empfehlen wir aus o. g. Gründen nicht bzw. wenn überhaupt, dann bei Mandanten mit größerer Verwaltungsorganisation.

bvm haftet generell nicht für Folgen von Obliegenheits- / Pflichtverletzungen der Mandanten.

Zur Vermeidung jeglicher Deckungslücken aufgrund Differenzen aus der Prämienzahlung empfehlen wir grundsätzlich und unabhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens unserer Mandanten, den Versicherern Einzugsermächtigung für die bei ihm gedeckten Versicherungsverträge zu erteilen. Wir unterstützen unsere Mandanten als Treuhänder mit der kompletten Schadensabwicklung und entlasten Sie damit möglichst umfassend, empfehlen ggfls. Spezialisten aus unserem "Gutachter - Pool" und sind bei problematischen Schäden selbstverständlich unterstützend vor Ort. D.h.: bvm Komplettbetreuung bis zum Zeitpunkt der Feststellung der ersatzpflichtigen Schadenshöhe.
Wir legen größten Wert darauf, dass sämtliche Zahlungen aus Schäden ausschließlich vom Versicherer ohne Umwege über uns als Makler direkt auf ein Konto des Ersatzberechtigten (bvm Mandant) erfolgen. Auch hier gilt für uns die strikte Wahrung der Interessenlage des Mandates. Wir werden als Treuhänder unserer Mandanten grundsätzlich keine finanzielle Schadensregulierung Namens eines Versicherers durchführen, jedoch unsere Mandanten Interesse wahrend im Rahmen unseres Mandates bis zum finanziellen Schadensausgleich / zur Schadensschließung aktiv begleiten und die Zahlung durch den Versicherer schnellstmöglich bewirken.

Siehe dazu auch bvm Unternehmensleitlinien / Compliance im Punkt 1.e)

 6. Transparenzverordnung (TVO) und weitere Fakten zu Transparenz bei bvm

Transparenzverordnung (TVO)
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten

Derzeit verfolgen wir keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie.
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir derzeit nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Derzeit fehlen noch die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können.
Auch aufgrund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer können diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt werden.
Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie über die bisherige hinaus entwickeln um insbesondere nachteilige Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung zu berücksichtigen  

Informationspolitik:

Wir praktizieren eine jederzeit offene und konstruktive Informationspolitik und stehen gerne auch für tiefer gehende Rückfragen zur Verfügung, soweit auch wir darin ein Interesse erkennen. Wenden Sie sich dazu bitte an einen der beiden Geschäftsführer. Im Interesse einer effizienten Datenpflege veröffentlichen wir alle Pflichtdaten und vieles mehr gerne und aktuell, jedoch ausschließlich auf unseren Seiten, soweit nicht gesetzliche Veröffentlichungsvorschriften weitere Anwendung finden.

Marktwirtschaftliche Informationsplattformen, in die ebenfalls durch jedes Unternehmen dessen Fakten eingespielt werden können, und in denen die eingespielten Daten dann gebündelt oder selektiv im Internet zur Verfügung gestellt werden, unterstützen wir nicht aktiv, da wir selbst nicht jede individuelle Geschäftsidee, wenn auch im Einzelfall durchaus sinnvoll bedienen können oder wollen.

Achtung vor irgendwelchen Qualitäts-, Professionalitäts-, Zufriedenheitssiegeln oder - Bewertungen im Internet. Prüfen Sie die Datendichte und statistische Basis dieser Plattformen kritisch. Wir warnen auch ausdrücklich davor, alleine die genannten Unternehmen in solchen Medien als eine vollständige Aufzählung der nach professionellen Kriterien arbeitenden Unternehmen anzusehen, unabhängig davon, welche "Qualitäts-, Professionalitäts- oder Zufriedenheitssiegel" das jeweilige Medium gerade vergibt. Auf Anfrage durch den Betreiber stimmen wir nach Prüfung einem Link aus solchen Datenbanken auf unsere Seiten zu. Interessenten für ein Mandat nennen wir gerne Referenzmandanten, bei denen unser Tun hinterfragt werden kann.

  • Die bvm Unternehmensbeschreibung "In guter Gesellschaft" - bvm auf 4 Seiten
  • Die Gesetzliche Erstinformation für Mandanten / juristische bvm Visitenkarte auf einer Seite
    Die juristische Visitenkarte als Erstinformation für Interessenten und neue Mandanten wurde für alle Tätigkeitsbereiche unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen ab 01.01.2013 (Fidi mit Wirkung ab 01.07.2013) aktualisiert.
    Alle Genehmigungen entnehmen Sie bitte den unter I.1. auf dieser Seite hinterlegten Dokumenten sowie der gesetzlichen Erstinformation. Auf der Rückseite (Seite 2) finden Sie die Liste der von bvm vertriebenen Fonds- und
    Kapitalanlagegesellschaften. Eine aktualisierte Liste der von bvm vertriebenen Fondsgesellschaften und KAG finden Sie zukünftig bei Bedarf an dieser Stelle, soweit diese noch nicht in eine aktualisierte juristische Visitenkarte eingeflossen ist. Bitte beachten Sie die jeweils unterschiedlichen Veröffentlichungsdaten.

 II. Vermittlung von Kapitalanlagen, Honorarberatung, Vermögensverwaltung

Vermittlung von Kapitalanlagen mit Anlegerberatung zum Zwecke der Vermittlung
Der bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH wurde die Genehmigung zur Vermittlung von Kapitalanlagen nach § 34 f GewO von der Verbandsgemeinde Herxheim erteilt. Die Registrierung durch die IHK Pfalz in Ludwigshafen ist erfolgt (Dokumente siehe oben I.1.)

Honorarberatungen (Konzeptionelle Beratung)
sind auf Anfrage ebenfalls möglich - ggfls. in Zusammenarbeit mit zusätzlichen Beratern der Steuer- / Rechtsberatenden Berufe (in Falle einer Gemeinschaftsberatung haftet jeder Berater für seinen Beratungsanteil)

Vermögensverwaltung / Fondsvermögensverwaltung
Vermögensverwaltung als Dienstleistung erfordert eine Zertifizierung des Unternehmens entsprechend der 6. Novelle des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese Unternehmen unterliegen einer ständigen und aufwändigen Überwachung der zuständigen Bundesbehörden (BAFin) sowie der gesonderten Überprüfung speziell zugelassener Wirtschaftsprüfer. Die bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH ist für den Bereich der Anlagen- und Vermögensverwaltung strategische Partnerschaften mit renommierten unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaften geschlossen, um ihren Mandanten gerade in diesen wichtigen Bereich des professionellen Anlagemanagements seriöse Partner zu fairen Konditionen anzubieten. Entsprechend übernehmen wir selbst die klassische Beratung und Vermittlung analog III. 1. und 2. , die höchst sinnvolle strategische Verwaltung erfolgt jedoch auf Wunsch durch ein zur Vermögensverwaltung zugelassenes Partnerunternehmen der bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH.

III. Weitere Angabe / Maklerbedingungen und Vollmachten

Die individuelle Zusammenarbeit ist geregelt in der Maklervollmacht, dem Maklervertrag und den Bedingungen zum Maklervertrag. Unsere Muster-Maklerbedingungen und Vollmachten für die Zusammenarbeit mit Unternehmen, Verbänden und Institutionen zum Download:
bvm Maklervertrag und Vollmacht

Bitte beachten Sie, dass unsere ab dem 22.05.2007 getroffenen Vereinbarungen (Vollmacht, Maklervertrag) nur nach vorheriger Kenntnisnahme und und unter Zugrundelegung der gesetzlichen Pflichtinformationen wirksam werden. Diese Informationen sowie weitere grundsätzliche Details zur Zusammenarbeit finden Sie konzentriert auf unserer bvm Visitenkarte:
Die gesetzliche Erstinformation
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